Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sehgal-Facility Management & Services

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sehgal-Facility Management & Services mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Auftraggeber bei einem von Sehgal-Facility Management & Services bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von den AGB’s erteilt, so gelten auch dann nur die AGB‘s, selbst wenn wir als Auftragnehmer nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von Sehgal-Facility Management & Services ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

 

1. Art und Umfang der Leistung

Die Leistungen werden wie im Unterhaltsreinigungsvertrag nebst Anlagen nach Maßgabe des zum Vertragsschluss gültigen Leistungsverzeichnisses erbracht. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen.

Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließen die Mitarbeiter von Sehgal-Facility Management & Services Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus.

2. Reinigungspersonal

Für angepasste Arbeitskleidung der eingesetzten Reinigungskräfte sorgt Sehgal-Facility Management & Services.

Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter überwacht und erhält seine Anweisungen von diesen. Der Objektleiter ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter von Sehgal-Facility Management & Services.

Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Ablagen zu öffnen.

Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.

3. Reinigungsmittel und Geräte

Sehgal-Facility Management & Services stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht für die Unterhaltsreinigung verwendet werden. PVC-Böden sind mit rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen zur Verfügung. Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Handtücher, Toilettenpapier, Handseife etc., können ggf. gegen gesonderte Rechnungsstellung vonSehgal-Facility Management & Services zur Verfügung gestellt werden. Einen verschließbaren Raum oder Schrank für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) stellt der Auftraggeber zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten, falls erforderlich.

4. Mängelrechte

Mängel müssen bei wiederkehrenden Leistungen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten – spätestens bei Ingebrauchnahme – gerügt werden. Die Rüge soll schriftlich erfolgen und Zeit, Ort und Art des Mangels möglichst genau beschreiben.

Bei einmaligen Leistungen hat die Abnahme spätestens binnen 3 Tagen nach Fertigstellungsanzeige durch Sehgal Facility&Services zu erfolgen. Unterbleibt eine Abnahme trotz Aufforderung durch Sehgal-Facility Management & Services, gelten die Leistungen als abgenommen.

Bei berechtigter Rüge von Mängeln ist Sehgal-Facility Management & Services zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.

Kann ein Mangel nicht beseitigt werden oder beseitigt Sehgal-Facility Management & Services einen Mangel binnen einer angemessenen, ihr gesetzten Nachfrist nicht, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschossen.

Schadenersatz wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Der Schadenersatz ist auf die Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, bei einmaligen Leistungen ferner auf die Höhe des Doppelten der vereinbarten Vergütung, bei wiederkehrenden Leistungen auf das Doppelte der auf die betroffene Leistung entfallenden, anteiligen Vergütung.

5. Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber fristgerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und Schlüsselbeschädigungen haftet Sehgal-Facility Management & Services im Rahmen der Ziffer 12.

6. Ausführung durch andere Unternehmen

Sehgal-Facility Management & Services ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

7. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann Sehgal-Facility Management & Services den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Sehgal-Facility Management & Services verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

8. Zahlung des Entgelts

Das Entgelt für Leistungen von Sehgal-Facility Management & Services ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, so dass sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zahlungseingang bei Sehgal-Facility Management & Services bzw. bei bargeldloser Zahlung der Zeitpunkt der unwiderruflichen Gutschrift auf deren Konto.

Sehgal-Facility Management & Services ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten. Im Falle der Abtretung der Vergütungsansprüche an Dritte sind Zahlung ab Anzeige der Abtretung bis zu deren Widerruf ausschließlich an diesen zu richten; maßgeblich für den Zeitpunkt der Zahlung ist sodann der Zahlungseingang bei diesem Dritten.

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen von Sehgal-Facility Management & Services nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit entbunden ist.

Befindet sich der Auftraggeber gegenüber Sehgal-Facility Management & Services mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Preisänderung nach tarifvertraglichen Lohnerhöhungen

Der Auftragnehmer kann verlangen, dass bei nach Vertragsabschluss eintretenden tarifvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Veränderungen der festgesetzten Lohnkosten um den Prozentsatz der Tariflohnerhöhung oder der Lohnnebenkostenerhöhung von dem Monat an angehoben werden, in dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber die tarifvertragliche oder sozialversicherungsrechtliche Veränderung schriftlich mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit Wirksamwerden der Veränderung. Der Auftraggeber kann verlangen, dass ihm eine Lohnkosten- oder Lohnnebenkostensenkung entsprechend im gleichen Umfang zugutekommt.

10 Entgelt bei Sonn- und Feiertagen

Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres, die nicht von einer pauschalen Vergütungsabrede erfasst werden, wird ein Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.

11 Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der angebotenen, vereinbarten Leistung in Verzug, so behält Sehgal-Facility Management & Services den Anspruch auf Vergütung; sie hat sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen; Sehgal-Facility Management & Services ist berechtigt, die ersparten Aufwendungen pauschal mit 35 % des auf den nicht angenommenen Leistungsteil anzusetzen, soweit sie nicht geringere ihr ersparte Aufwendungen nachweist. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass Sehgal-Facility Management & Services durch den Annahmeverzug höhere Aufwendungen erspart wurden.

12. Haftung und Haftungsbegrenzung

  1. Sehgal-Facility Management & Services haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestelltenverursacht werden.

Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet Sehgal-Facility Management & Services dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, ferner wegen Verzugs oder Mängeln sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen

  1. Soweit Sehgal-Facility Management & Services für Folgen einfacher Fahrlässigkeit haftet, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadensbegrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn, fehlgeschlagene Aufwendungen, Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.

Die Haftung für fahrlässiges Handeln/Unterlassen ist jedenfalls auf die folgenden Haftungshöchstsummen, die durch Abschuss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gedeckt werden, beschränkt:

€ 2.000.000.- fürPersonenschäden

€ 1.000.000.- fürSachschäden

€   100.000.- für Vermögensschäden

€    16.000.- für Schlüsselschäden

 

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Leistung von Sehgal-Facility Management & Services in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen und elektrischen Anlagen o.ä.

Die Haftung wegen Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von Vorstehendem unberührt.

14. Vertragsbeginn, -dauer

Der Vertrag kommt mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

15. Sonstiges

Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Hauptsitz.